lichterloh light rent

Die Produkte der Firma BRIESE gibt es jetzt auch im Raum Düsseldorf. lichterloh [light rent] bietet Ihnen die Möglichkeit, das hochwertige BRIESE-Beleuchtungsequipment für den Großraum Düsseldorf/Köln/Essen zu entleihen.

Wir bieten Ihnen zur Zeit einen Teil des BRIESE-Lichtsortiments an, welchen wir kontinuierlich erweitern. Bitte fragen Sie nach unseren aktuellen Neuzugängen.

Exklusive Lichttechnik für Fotografen von BRIESE Licht





Mietbedingungen

Alle Preise sind Abholpreise und verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Mietpreis gilt für 24 Stunden, von morgens 9.00 Uhr bis 9.00 Uhr des nächsten Tages. Pro angefangenem Tag ist der volle Mietsatz zu entrichten.

Wochenenden zählen bei Abholung der Miet- objekte ab Freitag 16.00 Uhr wie 1,5 Tage.

Wenn fest bestellte Geräte nicht abgeholt werden, ohne diese rechtzeitig zu stornieren, wird die Hälfte einer Tagesmiete in Rechnung gestellt.

Der Kunde bestätigt durch Unterschrift die Ent- gegennahme sowie den einwandfreien Zustand der Geräte.

Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei Rückgabe festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, sie sind auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Für direkte oder indirekte Schäden, die durch Ausfall der Mietgeräte entstehen, ist eine Haftung durch den Verleiher ausgeschlossen.

Die Rechnungen des Rent-Services sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug, zur Zahlung fällig.




Rental conditions

The prices quoted are customer pickup net prices to which any applicable Value Added Tax (VAT) will be added.

The rental charge covers a peroid of 24 hours starting at 9 a.m. and ending at 9 a.m. of the following day. The full rental charge will be due for any day or partial day.

Weekends count as 1.5 days for rental equipment picked up at or after 4 p.m. on Fridays.

One half of the daily rental rate will be charged for any equipment for which a firm reservation was made, but the equipment was not picked up, unless a cancellation has taken place within the appropriate time frame.

By signing the rental agreement, the client acknowledges receipt of the equipment in perfect condition

The rental customer will be liable for any damages to the equipment and for equipment malfunction found upon return of that equipment unless such damages or malfunctions are due to normal wear and tear. The rent service cannot be hold liable for direct or indirect damages resulting from any rental equipment dousetimes.

Rent service invoices are due upon receipt.